Erstgesprächskosten werden leider nur von privaten Krankenkassen und Beihilfen übernommen. Für gesetzlich Versicherte fällt daher eine Gebühr von 50 Euro an.
Die Kostenerstattung für die Therapie wird von den Krankenkassen sehr unterschiedlich gehandhabt. Seit dem 1.4.2017 ist bei gesetzlichen Kassen mit Wartezeiten zu rechnen.
Bitte beachten Sie, dass wir auf Grundlage des sogenannten Kostenerstattungsverfahrens mit den gesetzlichen Krankenkassen zusammenarbeiten und nicht über die Kassenzulassung als Vertragspraxis.
Gesetzliche Krankenversicherung
Die gesetzlichen Krankenversicherung übernehmen die Kosten der Therapie im sogenannten Kostenerstattungsverfahren (§13.3, SGB V). Dies ist ein Abrechnungsverfahren für Patient_innen, die keinen Therapieplatz bei niedergelassenen Behandler_innen gefunden haben. Die Krankenkasse ist daher verpflichtet eine gleichwertige Behandlung (gleiche Qualifikation und gleiches Verfahren) für die Versicherten zu finanzieren. Die notwendigen Formulare können in der Praxis abgeholt oder per Mail zugesandt werden.
Mehr Informationen erhalten Sie hier: Ratgeber Kostenerstattung der Psychotherapeutenkammer
Private Krankenversicherungen Und BeiHilfe
In der Regel übernehmen private Krankenversicherungen und Beihilfeträger die Kosten für die Therapie zu 100%. Bitte fragen Sie trotzdem im Vorfeld nach Ihren persönlichen Vertragsbedingungen um sicherzugehen, dass nicht nur Teilkosten erstattet werden.
Selbstzahlung
Für diejenigen, die ihre Therapie lieber selbst zahlen möchten, wird der übliche Stundensatz nach GOÄ berechnet. Eine Liste erhalten Sie auf Anfrage.